Jedes aktive Vereinsmitglied ist verpflichtet im Rahmen der Vereinsarbeit Pflichtarbeitsstunden abzuleisten. Ab dem 01.01.2020 gelten hierfür folgende Regelungen:
Erwachsen aktive Vereinsmitglieder vom vollendeten 18. bis einschließlich zum 67. Lebensjahr:
Davon sind mindestens 5 Stunden an Vereinsveranstaltungen abzuleisten.
Jugendliche Vereinsmitglieder im Alter von 16. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres:
An normalen Arbeitseinsätzen oder Vereinsveranstaltungen
Regelung der Pflichtarbeitsstunden bei körperlichen Einschränkungen oder vorliegenden Krankheiten. Die Anzahl der Pflichtarbeitsstunden bleibt unberührt und entspricht derselben Anzahl wie für aktive Vereinsmitglieder, jedoch werden die zu verrichtenden Arbeiten an die körperliche Verfassung angepasst.
Hier im nachfolgenden werden einige zumutbare leichte Tätigkeiten je nach körperlicher Verfassung als Beispiele aufgeführt:
Diese Neuregelung tritt ab 01.01.2020 in Kraft.
Jede nicht geleistete Arbeitsstunde wird mit 20 € per SEPA-Lastschrift dem jeweiligen Mitglied belastet.
Der VORSTAND des ASV-Sickenhofen 1957 e.V.
Stand: 01.01.2020